NIS-2: Der neue Stand für Cybersicherheit in Europa

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Die überarbeitete Richtlinie NIS-2 steht für ‚Network und Information Securi...

Die überarbeitete Richtlinie NIS-2 steht für ‚Network und Information Security 2‘ und ist verantwortlich für die Einführung eines identischen Mindeststandards für Sicherheit in der gesamten EU. Die stetig wachsende Bedrohung durch externe digitale Angriffe verleiht dieser Richtlinie immer mehr Relevanz, um zukünftige Gefahren abzuwenden. Europas aktuelle moderne Ausstattung und Anzahl an einflussreichen Persönlichkeiten, macht die EU zunehmend zu einem interessanten Ziel  für Cyberangriffe.


Was umfasst die überarbeitete Richtlinie NIS-2 genau?

Die Richtlinie erfordert, dass Unternehmen eine Reihe von Informationssicherheits- und Meldeprozessen integrieren, dazu gehören Strategien zum Risikomanagement um Risikoanalysen durchzuführen für die Identifizierung und Beurteilung von potenziellen Bedrohungen und Schwachstellen. Es ist wichtig, dass Unternehmen gewisse Sicherheitsmaßnahmen integrieren, darunter einen Incident Response Plan bei Vorfällen, Weiterbildungsprogramme zur Schulung, und eine genauere Überwachung der Steuerung der Systeme. Außerdem, müssen auch bestimmte Meldevorschriften eingehalten werden, damit die Behörde auf schwerwiegende Vorfälle schnell reagieren kann. Hier ist es wichtig, dass alle Vorfälle detailliert dokumentiert werden damit in Zukunft Verbesserung vorgenommen werden können. Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten spielt hier eine entscheidende Rolle, da der Informationsaustausch verschiedene Perspektiven auf ein vorliegendes Problem ermöglichen kann. Die neue Richtlinie ist bereits in Kraft getreten und muss von Unternehmen in Deutschland bis zum 17.Oktober 2024 umgesetzt werden. Bei Verstößen bezüglicher der Umsetzung dieser Richtlinie drohen Unternehmen hohe Geldstrafen. 


Warum ist NIS-2 wichtig?

Durch die zunehmende Digitalisierung, die immer größeren Einfluss auf unser Umfeld hat, wächst auch die Wahrscheinlichkeit von Cyberangriffen. Die erste NIS Richtlinie  aus dem Jahr 2016 hat ein gutes Fundament geboten, jedoch musste durch die zunehmenden ausgeklügelten Methoden eine Überarbeitung der Richtlinie unternommen werden. Die neue Richtlinie NIS-2 macht es sich zur Aufgabe, den Sicherheitsrahmen zu erweitern und in der ganzen EU einheitliche Mindestanforderungen für Cybersicherheit einzuführen.


Was sind die wichtigsten Neuerungen von NIS-2?

1. Erweiterte Anwendungsbereiche

Die überarbeitete NIS-2 Richtlinie umfasst ein größeres Spektrum an Sektoren und Unternehmen, die diese befolgen müssen. Während sich die erste Version NIS-1 hauptsächlich an KRITIS Unternehmen (Unternehmen kritischer Infrastruktur) wandte, konzentriert sich die überarbeitete Version auch auf Bereiche, wie Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen und Wasserversorgung. Zusätzlich bezieht sich diese Richtlinie auch auf Unternehmen der digitalen Wissenschaft, wie Cloud-Dienste und Suchmaschinenanbieter. 

2. Strengere Sicherheitsmaßnahmen

Die neuere Generation dieser Richtlinie beinhaltet eine größere Menge an Sicherheitsmaßnahmen, die Unternehmen zukünftig umsetzen müssen. Teil der neuen Sicherheitsmaßnahmen sind verschärfte Risikomanagement Maßnahmen wie regelmäßige Risikobewertungen, um potenzielle Schwachstellen in Netzwerken und Informationssystemen zu identifizieren sowie die Einführung von Mindeststandards für Cybersicherheit. Außerdem müssen alle Mitarbeiter regelmäßig über Cybergefahren geschult werden, um die Erkennung und Vermeidung von Phishing-Attacken und anderen Sicherheitsrisiken zu fördern. Meldepflichten  spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle in der neuen NIS-2-Richtlinie, um festzulegen wie Unternehmen sich bei Sicherheitsvorfällen verhalten sollten.

3.  Sanktionen und Bußgelder

Die überarbeitete Richtlinie NIS-2 setzt striktere Konsequenzen bei Verstößen ein. Die Bußgelder könne je nach Schwere des Verstoßes und der Größe des Unternehmens variieren. Jeder Mitgliedsstaat der EU ist verpflichtet eine nationale Aufsichtsbehörde zu benennen und diese verantwortlich für die Durchsetzung der neuen Regelungen zu machen. Das Bußgeld kann bis zu 1 Million Euro hoch sein, wenn kritische Sicherheitsvorfälle nicht gemeldet werden oder Sicherheitsanforderungen nicht umgesetzt wurden.

4. Kooperationsmechanismen 

Die integrierten Kooperationsmechanismen innerhalb der NIS-2 Richtlinie sorgen dafür, dass alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union effektiver und koordinierter zusammenarbeiten. Wenn ein internationaler Cyberangriff vorliegt, können  Krisenmanagement-Teams so zu einer schnelleren und effizienteren Reaktion auf Vorfälle verhelfen.  Des Weiteren wurden gewisse Plattformen und Systeme eingeführt, um Kooperation zu fördern und vertrauliche Informationen zu sichern. Die Integration einer zusammenhängenden Sicherheitsarchitektur verhilft allen Mitgliedsstaaten auf dem aktuellsten Stand der Sicherheit zu bleiben und gemeinsam auf Bedrohungen zu reagieren. 

 

Fazit

Die Einhaltung dieser Richtlinie hat einen großen Einfluss auf die allgemeine Cybersicherheit von Unternehmen und fordert Unternehmen dazu auf gewisse Regelungen zu befolgen und gewisse Maßnahmen zu implementieren, um eine stabilere und sicherer IT-Infrastruktur zu garantieren. Diese Richtlinie erhöht die Verantwortung von Unternehmen Cybersicherheit in allen Ebenen des Unternehmens zu gewährleisten und somit das Vertrauen von Kunden und Partnern zu verstärken. Jedoch gibt es auch gewisse Kritik im Bezug auf NIS-2 aus der Sichtweise von Security Experten, zum einen sind Spezialisten besorgt, dass die Entwickler dieser Richtlinie nicht ausreichendes Wissen über die aktuelle Cyberlandschaft besitzen und daher eine gewisse Unsicherheit über die Wirksamkeit und Robustheit gegenüber möglicher zukünftiger Gefahren existiert. Außerdem, könnten strengere Regulierungen es für kleinere Unternehmen schwieriger machen diese zu befolgen. Dazu kommt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen dabei behindert werden können, ihrer Verantwortung im Bereich der Cybersicherheit nachzukommen da nicht genügend Ressourcen zur Anpassung vorliegen.

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